WeGebAU


Förderung über WeGebAU

Ursprünglich war das 2006 initiierte Programm WeGebAU nur für folgende Arbeitnehmer gedacht:

  • Beschäftigte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen
  • gering qualifizierte Arbeitnehmer
  • ältere Arbeitnehmer ab 45. Lebensjahr in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Seit 2009 ist eine Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpaketes II inkraft. Das bedeutet eine Erweiterung der Berechtigten-Gruppe auf:

  • qualifizierte Beschäftigte unabhängig von Alter und Betriebsgröße (Neuregelung i. R. d. Konjunkturpaketes II)
  • Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein
  • es gilt das Bildungsgutscheinverfahren
  • Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln
  • vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten

 

Detaillierte Informationen bei uns unter 030/ 22 90 455 oder auf der entsprechenden Webseite der Agentur für Arbeit.