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WeGebAU
Förderung über WeGebAU
Ursprünglich war das 2006 initiierte Programm WeGebAU nur für folgende Arbeitnehmer gedacht:
- Beschäftigte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen
- gering qualifizierte Arbeitnehmer
- ältere Arbeitnehmer ab 45. Lebensjahr in kleinen und mittelständischen Unternehmen
Seit 2009 ist eine Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpaketes II inkraft. Das bedeutet eine Erweiterung der Berechtigten-Gruppe auf:
- qualifizierte Beschäftigte unabhängig von Alter und Betriebsgröße (Neuregelung i. R. d. Konjunkturpaketes II)
- Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein
- es gilt das Bildungsgutscheinverfahren
- Weiterbildung soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln
- vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten
Detaillierte Informationen bei uns unter 030/ 22 90 455 oder auf der entsprechenden Webseite der Agentur für Arbeit.