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Preisangaben

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen an der BERLIN SCHOOL OF ENGLISH (Stand Dezember 2012)

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Kursvereinbarung bzw. des jeweiligen Unterrichtsvertrages (z. B. Firmenunterricht, Abendkurse, Intensivkurse, Einzelunterricht).

  1. Liegen für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus von der BSE nicht zu verantwortenden Umständen eine Durchführung des Kurses nicht möglich, behält sich die BERLIN SCHOOL OF ENGLISH vor, den Kursus abzusagen. Die angemeldeten Personen werden zum frühstmöglichen Zeitpunkt hierüber informiert. Die BERLIN SCHOOL OF ENGLISH kann Kurse mit ungenügender Teilnehmerzahl zeitlich verkürzen oder verschieben, zusammenlegen oder unter Rückzahlung der Kursgebühren auch absagen.
  2. Ein Rücktritt muss mindestens eine Woche vor Kursbeginn durch schriftliche Erklärung erfolgen.  Erfolgt diese Mitteilung nicht, fallen die Gebühren trotzdem an. Bei späterem Rücktritt wird der Betrag fällig, der einer Teilnahme und sofortiger Kündigung zum vertraglich nächstmöglichen Termin entsprechen würde.
  3. Fallen durch Verschulden von der BSE im Verlaufe einer Veranstaltung Stunden aus, dann wird mit den Teilnehmern im gemeinsamen Einvernehmen die Nachholung der ausgefallenen Stunden bzw. eine Vergütung für die ausgefallenen Stunden vereinbart.
  4. Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
  5. Probestunden: es ist möglich, einmalig an einer Probestunde teilzunehmen. Diese Stunde ist kostenlos, wenn kein Unterrichtsvertrag zustande kommt. Im Falle eines Vertragsabschlusses gilt die Probestunde als erste Vertragsstunde und wird in Rechnung gestellt.
  6. Die BERLIN SCHOOL OF ENGLISH übernimmt für Ihre Wertgegenstände und Garderobe keine Haftung.
  7. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die dadurch ausgefallenen Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
  8. Aus organisatorischen Gründen bleiben Lehrerwechsel während des Kurses vorbehalten. Die BSE verpflichtet sich dies aber auf ein Minimum zu beschränken.
  9. Das Teilnehmerrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.
  10. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für den Regelfall eines unbefristeten Vertrages.
    Befristete Verträge laufen mit dem vertraglich festgelegten Datum aus. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
  11. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

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